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Der polnische Weg zur EU

Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Systemwandel im Jahr 1989 brachte eine Neudefinierung der Prioritäten der polnischen Außenpolitik. Eines der neuen Elemente war, die Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften anzustreben und in einer längerfristigen Perspektive die Mitgliedschaft dort zu erreichen.

Polen nahm im Juli 1988 diplomatische Beziehungen mit den Europäischen Gemeinschaften auf. Im nächsten Jahr kam es zur Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen Polen und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - EWG (am 19.09.1989). Der erwähnte Vertrag schuf die Grundlage für die Entwicklung weiterer Beziehungen und war der Ausgangspunkt zur Aufnahme der Assozierungsverhandlungen zwischen Polen und der EG. Der Ministerpräsident T. Mazowiecki äußerte diese Absicht während seiner Rede im Europäischen Parlament im Februar 1990. Gleichzeitig stellte Außenminister K. Skubiszewski in seinem Exposé im Sejm im Juni 1991 fest, das Ziel Polens in der Zukunft sei die Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften.

Polen stellte einen Antrag auf die Aufnahme der Verhandlungen über den Assozierungsvertrag am 19. Mai 1990, die Verhandlungen begannen im Dezember 1990. Nach 11 Verhandlungsmonaten kam zur Unterzeichnung des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen Polen und den EG und ihren Mitgliedstaaten (am 16.12.1991). Das Europa-Abkommen setzte sowohl einen politischen Dialog zwischen Polen und den EG (und später mit der Europäischen Union) in Gang als auch eine sukzessive Liberalisierung des Handels von Industrieprodukten bis zur Schaffung der Freihandelszone. Die Ereignisse führten zum Anstieg des Handels zwischen Polen und den EG und zur Entwicklung des Dialogs sowie einer politischen Zusammenarbeit, was die weitere Annährung zwischen Polen und den EG förderte. Das Europa-Abkommen trat am 1. Februar 1994 in Kraft, wobei der 3. Teil des Abkommens bezüglich des Handels und der mit dem Handel verbundenen Angelegenheiten am 1. März 1992 in Kraft trat.

Schlüsselbedeutung, vom Standpunkt der polnischen Bemühungen um die Mitgliedschaft aus, hatte jedoch das Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Kopenhagen (21. - 22. Juni 1993), auf dem die Erweiterung um die Länder Mittel- und Osteuropas als Ziel der Europäischen Gemeinschaften anerkannt wurde. Der Europäische Rat formulierte politische und wirtschaftliche Kriterien, deren Erfüllung die Bedingung für die Aufnahme der erwähnten Länder in die EU war. Unter den Bedingungen fanden sich: Stabilität der Institutionen, die die Grundsätze der Demokratie und der Rechtssicherheit garantieren; Beachtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und der Rechte der nationalen Minderheiten; Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft; Konkurrenzfähigkeit eines Landes und Fähigkeit, sich gegenüber der Marktmacht innerhalb der EU zu behaupten; Bereitschaft des kandidierenden Landes zur Übernahme der Pflichten als Mitglied der EU und Bereitschaft der EU zur Aufnahme der neuen Mitglieder.

Die nächste wichtige Etappe auf dem Weg Polens zur Mitgliedschaft in der EU war die Vorlegung eines positiven Gutachtens durch die Europäische Kommission (am 16. Juli 1997) über die Einleitung der Verhandlungen der EU mit den 6 kandidierenden Staaten - Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland und Zypern. Der Europäische Rat traf im Dezember 1997 die Entscheidung über die Aufnahme der Verhandlungsgespräche mit den 6 Kandidatenstaaten, die am 31. März 1998 begannen. 1999 traf die EU die Entscheidung über die Einleitung der Beitrittsverhandlungen mit den 4 nächsten Kandidatenstaaten: Slowakei, Litauen, Lettland und Malta.

Die Beitrittsverhandlungen bestanden aus 2 Teilen: Screening, das heißt einer Übersicht über die Vereinbarkeit der Gesetzgebung der Kandidatenstaaten und der Union, und aus der sachbezogenen Verhandlungsstufe in 30 Verhandlungsbereichen. Die sachbezogene Verhandlungsstufe began im Fall Polens am 10. November 1998. Die Verhandlungsaufnahme stellte eine ernste Herausforderung für die ganze Staatsstruktur Polens und für die polnische Wirtschaft dar, insbesondere in Hinsicht auf die Notwendigkeit der Anpassung des polnischen Rechtes an die Rechtserrungenschaft der Gemeinschaften - den acquis communautaire.

Endgültig beendete Polen (zusammen mit den anderen Kandidatenstaaten) die Beitrittsverhandlungen während des Treffens des Europäischen Rates in Kopenhagen am 13. Dezember 2002. Eine logische Folge des Verhandlungsabschlusses war die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags in Athen - am 16. April 2003. Nach der Ratifikation des Beitrittsvertrages wurden Polen und die 9 weiteren Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 EU-Mitglieder.


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