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E-Gesundheit (E-Health)

Die E-Gesundheit wird meistens mit der Möglichkeit, sich mit dem Arzt auf elektronischem Wege in Verbindung zu setzen bzw. Arzneimittel aufgrund von E-Rezepten zu kaufen, oder auch mit der elektronischen Sozialversicherungskarte assoziiert. Marktuntersuchungen zeigen, dass jeder zweite Pole gerne von der Möglichkeit, einen Termin beim Facharzt übers Internet zu vereinbaren, Gebrauch machen würde, wenn es machbar wäre. Aber E-Health beschränkt sich nicht nur auf elektronische Karten, sondern umfasst auch die Möglichkeit der Fernkonsultationen, der Videokommunikation oder ferngesteuerten Durchführung medizinischer Eingriffe. In Polen ist die Telemedizin erst im Entstehen begriffen; nichtsdestotrotz verdienen Arbeiten des Kardiologischen Instituts in Anin bei Warschau sowie des Instituts für Gehörphysiologie und -pathologie Warschau Beachtung.

Im Ergebnis der Untersuchungen, die 2007 durch die Anstalt für Medizinische Informatik und Telemedizin der Medizinischen Akademie Warschau in 350 Kreiskrankenhäusern durchgeführt wurden, zeigt sich, dass der Ausstattungsgrad der Krankenhäuser mit Hardware unterschiedlich ist. Über den Internetzugang verfügten alle Krankenhäuser, aber über einen mit einer Kapazität von mehr als 1Mb/s nur 38,9%. Obwohl die Krankenhäuser die ärztliche Beratung bisher hauptsächlich auf herkömmlichem Wege geführt haben, weisen nicht weniger als 66% von ihnen auf die Notwendigkeit hin, den Kommunikationsprozess zwischen Arzt und Patient zu verbessern; dabei wollen ca. 25% polnischer Krankenhäuser die Fernberatung in absehbarer Zukunft einführen. In ihren Entwicklungsplänen weisen medizinische Anstalten auf die Notwendigkeit hin, digitale Geräte zu kaufen und Informationssysteme zu entwickeln.

2008 wird der Nationale Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ) das landesweite elektronische Register medizinischer Leistungen (RUM) einführen; ab Ende 2009 sollen alle Polen ihre individuellen E-RUM-Karten haben. Diese E-Karte soll aufgrund von Erfahrungen der Woiwodschaft Schlesien eingeführt werden, wo bereits seit 2001 5 Millionen Patienten diese Lösung in Anspruch nehmen. Die elektronische Versicherungskarte soll auch zur Identifizierung des Patienten, der Autorisation von Transaktionen sowie der Bestätigung von Umfang und Dauer der Berechtigung auf Leistungserhalt dienen. Es gilt zu unterstreichen, dass auf der Karte keine medizinischen Angaben und keine Krankheitsvorgeschichte gespeichert werden; sie wird lediglich als Zugangsinstrument zu medizinischen Daten, die zentral elektronisch erfasst worden sind, fungieren. Als Sicherheit werden wahrscheinlich der PIN-Code und in Zukunft biometrische Daten dienen. Durch die Einführung der E-RUM-Karten wird der Transfer patientenrelevanter Informationen zwischen den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes effizienter gestaltet und ein Betrag zur Kostenrationalisierung geleistet. Im Endeffekt sollten die E-Karten Einsparungen von etwa 10% jährlicher Gesamtausgaben für Gesundheitsschutz (ca. 4 - 5 Milliarden Zloty landesweit) bringen.


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