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Exekutive

Die polnische Regierung besteht aus dem Ministerrat und zentralen Institutionen. Das Gesetz über die öffentliche Verwaltung gibt dem Ministerpräsidenten, der an der Spitze des Ministerrats steht, einen großen Gestaltungsspielraum.

Der Ministerpräsident kann neue Ressorts gründen, bestehende zusammenlegen und wieder auflösen sowie deren Kompetenzen erweitern oder einschränken. Außerdem kann er beim Präsidenten beantragen, dass Minister ohne Geschäftsbereich und Koordinatoren für bestimmte Bereiche wie z. B. Schul- oder Gesundheitsreform ernannt werden.

In den Ministerrat können gesetzlich legitimierte Ausschussvorsitzende berufen werden wie z. B. beim Ausschuss für Integration in die EU.

Die Zusammensetzung des Ministerrats schlägt der Ministerpräsident vor und reicht diesbezüglich beim Präsidenten einen Antrag ein. Der Präsident beruft den Ministerrat, der vor ihm den Treueid auf die Verfassung und auf andere Gesetze ablegt.

Im politischen System Polens spiegelt der Ministerrat von der Zusammensetzung her häufig die Stärkeverhältnisse innerhalb der Koalition wider. Die Posten der stellvertretenden Ministerpräsidenten sind den Parteivorsitzenden der Regierungskoalition vorbehalten. Andere Positionen werden je nach ihrer Bedeutung und ihren Anforderungen sowie in Abstimmung mit dem Koalitionspartner vergeben. Wenn z. B. eine Koalitionspartei die Interessen der Landwirte vertritt, dann ist es fast sicher, dass ihr Vorsitzender Landwirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident wird.

Zur Zeit besteht der Ministerrat aus dem Ministerpräsidenten und 18 Ministern:

Ministerpräsident - Donald Tusk 

Stellvertretender Ministerpräsident, Ministerium der Wirtschaft  - Waldemar Pawlak 

Stellvertretender Ministerpräsident, Ministerium für Inneres und Verwaltung - Grzegorz Schetyna 

Ministerium der Finanzen - Jacek Rostowski
Ministerium für Landwirtschaft und Landentwicklung - Marek Sawicki
Ministerium für Bildung - Katarzyna Hall

Ministerium der Justiz - Zbigniew Æwi±kalski
Ministerium für Staatschatz - Aleksander Grad
Ministerium für Infrastruktur - Cezary Grabarczyk 
Ministerium für Umwelt - Maciej Nowicki

Ministerium für Kultur und Nationalerbe - Bogdan Zdrojewski
Ministerium für Arbeit und Gesellschaftspolitik - Jolanta Fedak

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - Rados³aw Sikorski

Ministerium der Verteidigung - Bogdan Klich 
Ministerium der Entwicklung - El¿bieta Bieñkowska
Ministerium der Gesundheit - Ewa Kopacz
Ministerium für Forschung - Barbara Kudrycka
Ministerium für Sport - Miros³w Drzewiecki

Minister, Mitglied der Regierung - Zbigniew Derdziuk

Der Ministerrat zeichnet für die Politik der Republik Polen verantwortlich. Er sichert durch Verfügungen die Einhaltung der Gesetze, koordiniert und kontrolliert die Arbeit der Staatsverwaltung und garantiert die Sicherheit des Staates im Innern und nach außen. Ferner befasst er sich mit der öffentlichen Ordnung und trägt Sorge für einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Dazu verabschiedet und verwirklicht er den Haushalt. Der Ministerrat ratifiziert und kündigt internationale Verträge.

Die Mitglieder des Ministerrats müssen sich als Ganzes vor dem Sejm und individuell für die Arbeiten in ihrem Ressort verantworten, die ihnen vom Ministerpräsidenten anvertraut wurden bzw. in ihrem Kompetenzbereich liegen. Für Rechtsbeugung bzw. Verstöße bei Ausübung ihrer Funktion können die Minister vor dem Staatsgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden, der vom Sejm einberufen wird. Im Staatsgerichtshof treten Abgeordnete als Richter auf.

Der Ministerrat wird auf dem polnischen Staatsgebiet von den 16 Wojewoden der entsprechenden Wojewodschaften vertreten. Die den Wojewoden unterstellten Beamten, die Mitarbeiter zentraler Behörden und der Ministerien bilden den so genannten Zivildienstkorps – eine politisch unabhängige Einheit, die sich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt und dem Ministerpräsidenten untersteht.

Neben dem Zivildienstkorps gibt es in der Kanzlei des Ministerpräsidenten und in den Ministerien "politische Kabinette". Diese Beratergruppen erarbeiten die Grundsätze der Regierungspolitik und einzelner Ministerien.


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