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Oberste Kontrollkammer (NIK)


Die Oberste Kontrollkammer ist eine der ältesten staatlichen Institutionen, die noch zu Zeiten der Zweiten Republik am 7. Februar 1919 (knapp drei Monate nach Wiedererlangung der Unabhängigkeit) ins Leben gerufen wurde. Sie entstand auf Initiative des damaligen Staatsoberhauptes, Józef Pi³sudski. Die NIK war von Anfang an die oberste staatliche Kontrollinstanz und als solche berechtigt, alle Einnahmen und Ausgaben des Staates sowie derjenigen Institutionen und Unternehmen zu beaufsichtigen, die staatliches Kapital in Anspruch nahmen. Die NIK kann Kontrollen in allen staatlichen Institutionen, Behörden der Staats- und Selbstverwaltung sowie in Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen durchführen, die von staatlichen Subventionen und Garantien profitieren.
Nach aktuellem Recht ist die NIK dem Sejm unterstellt, der unter Einbeziehung des Senats den Vorstand der NIK jeweils für eine sechsjährige Amtszeit bestellt. Diese Amtszeit deckt sich absichtlich nicht mit der Legislaturperiode des Parlaments, was in der Praxis verhindert, dass die NIK politischen Zwecken untergeordnet wird. Der NIK-Vorstand genießt Immunität, ähnlich wie die Abgeordneten. Ohne Zustimmung des Sejm darf er weder verhaftet noch angeklagt werden. NIK-Vorstand ist zur Zeit Miros³aw Seku³a, der vom Sejm der letzten Legislaturperiode gewählt wurde.
Die NIK führt Kontrollen mit Hilfe ihrer Abteilungen und Zweigstellen durch. Die Einteilung in Abteilungen spiegelt die Bereiche wider, die von der NIK kontrolliert werden. Abteilungen der Kammer:
· Öffentliche Verwaltung
· Budget und Finanzen
· Wirtschaft, Staatskasse und Privatisierung
· Verkehrswesen und Transportsysteme
· Wissenschaft, Bildung und nationales Kulturgut
· Nationale Verteidigung und innere Sicherheit
· Arbeit, Soziales und Gesundheit
· Umwelt, Landwirtschaft und wirtschaftliche Erschließung
Die Einteilung in Zweigstellen geht Hand in Hand mit der Territorialstruktur Polens. Es gibt in Polen 16 Woiwodschaften und ebenso viele NIK-Zweigstellen.
Der NIK führt seine Kontrollen auf eigene Initiative, im Auftrag des Sejms oder seiner Behörden (z. B. des Sejmmarschalls), im Auftrag des Präsidenten oder des Ministerpräsidenten durch. Ein besonderes Betätigungsfeld der NIK ist die Überprüfung der konsequenten Einhaltung des Haushalts und der Grundsätze der Finanzpolitik sowie seine meinungsbildende Funktion bei der Entlastung der Regierung für ihre Tätigkeit.
Die NIK arbeitet mit Partnerinstitutionen in EU-Ländern zusammen: dem Europäischen Rechnungshof (ETO), dem Internationalen Wirtschaftsprüferrat der NATO (IBAN) sowie den Rechnungshöfen in Mittel- und Osteuropa - insbesondere in Tschechien, Slowakei, Russland und Ungarn.
Die NIK kooperiert auch mit den europäischen Partnern im Rahmen der Organisation EUROSAI (European Organisation of Supreme Audit Institutions), die eine von acht Regionalgruppen der INTOSAI (International Organisation of Supreme Audit Institutions) darstellt.


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