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Polen in Schengen

Am 21. Dezember 2007 wird aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments die Grenz- und Passkontrolle an den Grenzen zwischen Polen und Deutschland, Polen und Tschechien, Slowakei und Litauen aufgehoben. Es geschieht dank der Erweiterung des Schengener Abkommens um neun weitere Mitgliedstaaten, darunter auch um Polen.

Die Schengen-Zone, der einzelne EU-Staaten angehören, ist ein Bereich, in dem die Vorschriften des Schengener Abkommens, u.a. bezüglich des Grenzschutzes, Personendatenschutzes der Staatsangehörigen der EU-Länder, der Zusammenarbeit der Polizeidienste der Unterzeichner des Schengener Abkommens, der Visapolitik für Ausländer, sowie des Schengener Informationssystems (gemeinsame Datenbank mit Einträgen über Personen und Gegenstände) gelten. Die enge Zusammenarbeit der Dienste, die für allgemeine Bürgersicherheit zuständig sind, trägt zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, darin auch zur Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität, bei.

Die Schengen-Zone umfasst zur Zeit folgende Länder: Belgien, Frankreich, Niederlande, Deutschland, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden, Tschechien, Estland, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Island und Norwegen. Außerhalb der Schengen-Zone bleiben weiterhin Großbritannien und Irland. Rumänien, Bulgarien, Zypern und die Schweiz haben bereits die Vorschriften des Schengener Abkommens einzuführen begonnen.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens der Schengen-Zone haben die Staatsangehörigen dieses Landes die Möglichkeit bekommen, auf dem ganzen Schengen-Gebiet, das den erheblichen Teil Europas umfasst, frei zu reisen. Das Ziel der Aufhebung der Grenzkotrollen war die Befreiung der Reisenden von der langen Wartezeit an den Grenzübergängen, wodurch auch das Reisen beträchtlich kürzer und leichter wird. Die Staatsgrenzen im Schengen-Gebiet dürfen ab jetzt in beliebiger Zeit und an beliebiger Stelle überschritten werden. Mit der Aufhebung der Grenzkontrollen wird auch das Visaverfahren, darin auch die das Visaverfahren für Staatsangehörige der Drittländer, wesentlich vereinheitlicht. Im Rahmen der Anpassung an die einheitliche europäische Visapolitik hat Polen die Visapflicht für Staatsangehörige dieser Länder aufgehoben, die aufgrund der unterzeichneten Abkommen visafrei in die EU einzureisen berechtigt sind. Im Falle einiger von diesen Ländern, z.B. der USA, Kanadas, Australiens werden zur Zeit entsprechende Prozeduren geführt, deren Ziel die Erlangung des gleichen visafreien Status für polnische Staatsangehörige ist. Die Abschaffung der Zollkontrollen an den inneren Grenzen des Schengen-Gebiets bedeutet zugleich, dass die Zollkontrollen an den äußeren EU-Grenzen verstärkt werden. Im Falle Polens sind es die Grenzen zu Russland, Weißrussland und zur Ukraine.

Gemäß den Einreise- und Visavorschriften ist es ratsam während der Reise ein Personalausweis, in dem die Staatsangehörigkeit eines der EU-Staaten bestätigt wird, zu besitzen. Obwohl die Ausweiskontrolle beim Grenzübergang aufgehoben wurde, kann sie weiterhin, aber in diesem Falle nur stichweise, auf dem ganzen Schengen-Gebiet durchgeführt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website: www.mswia.gov.pl


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